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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand der AGB Mai 2021

Bei der Verwendung von Trunevo stimmen sie unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

§ 1  Anwendungs- und Geltungsbereich

(1)    Die Betreibergesellschaft der Internetplattformen trunevo.de, trunevo.com, app.trunevo.de und app.trunevo.com (nachfolgend „Plattform“ genannt), die Alpine Upland GmbH & Co. KG mit Sitz in DE 93053 Regensburg, Brunnstraße 40,
Persönlich haftende Gesellschafterin: Alpine Upland Geschäftsführungs GmbH
Vertretungsberechtigte Geschäftsführer: Andreas Baumann und Klaus Musselmann
Amtsgericht Regensburg: HRA 10388 (KG) HRB 18671 (GmbH) nachfolgend "Alpine Upland", bietet Unternehmen im Sinne des § 14 BGB die Möglichkeit, die Plattform gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen (nachfolgend: „AGB“) zu nutzen.

(2)    Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Alpine Upland hat deren Geltung ausdrücklich und in Textform zugestimmt.

(3)    Die Geschäftsbeziehungen zwischen Alpine Upland und dem Vertragspartner unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies jedoch unter dem Ausschluss aller nicht-zwingenden Bestimmungen des Kollisionsrechts, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.
(4)    Die Verjährungsfrist für etwaige Ansprüche gegen Alpine Upland beträgt ein Jahr. Hiervon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadenersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich durch Alpine Upland verursachten Schäden. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
(5)    Die Vertragssprache ist deutsch.
(6)    Im Einzelfall mit dem Vertragspartner getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

§ 2  Unternehmensgegenstand und Beteiligte
(1)    Unternehmensgegenstand von Alpine Upland ist das Bereitstellen einer Internet-Plattform ausschließlich für registrierte Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (B2B-Bereich) zur Steigerung der Vermarktungsmöglichkeiten ihrer Produkte und Dienstleistungen durch Teilnahme am Vermarktungs-Netzwerk von Alpine Upland. Dazu schließt Alpine Upland Nutzungsverträge mit Anbietern und Netzwerkern ab. Anbieter und Netzwerker (nachfolgend auch „Nutzer“) haben anschließend die Möglichkeit, vertragliche Vereinbarungen über die Unterstützung im Rahmen der Produktvermarktung des Anbieters (nachfolgend „Deals“) zu treffen.
(2)    „Anbieter“ sind Unternehmer, die ihre Produkte oder Dienstleistungen auf der Plattform einstellen, um so Kontakt zu interessierten Netzwerkern knüpfen und sich deren Branchenkenntnisse und geschäftlichen Kontakte über Deals sichern zu können.
(3)    „Netzwerker“ sind Unternehmer, welche über spezielle Branchenkenntnisse und entsprechende
Geschäftskontakte verfügen, dadurch die Anbieter bei der Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen unterstützen können und hierfür im Erfolgsfalle vom Anbieter eine Provision erhalten. Die Tätigkeit als Netzwerker begründet dabei weder gegenüber Alpine Upland noch gegenüber dem Anbieter ein Dienst- oder Arbeitsverhältnis, da lediglich geschäftliche Kontakte zu möglichen Interessenten („Initiatoren“) vermittelt werden.
(4)    „Kunden“ sind Verbraucher oder Unternehmer, welche an den Produkten und Dienstleistungen der Anbieter interessiert sind und mittels der Netzwerker auf diese Produkte und Dienstleistungen aufmerksam gemacht werden.
(5)    „Deal“ ist eine über die Plattform getroffene vertragliche Vereinbarung zwischen Anbieter und Netzwerker, in welcher sich der Netzwerker zur Vermittlung von geschäftlichen Kontakten zum Zwecke des Absatzes der Produkte/Dienstleistungen des Anbieters, der Anbieter zur Zahlung einer Provision an den Netzwerker aus den nach einer erfolgreichen Kontaktvermittlung erzielten Umsatzerlösen verpflichtet. Den Vertragsinhalt des Deals bestimmen die beteiligten Netzwerker und Anbieter eigenverantwortlich; Alpine Upland stellt hierzu einen Muster-Vertrag zu Verfügung, den die Beteiligten verwenden können.
(6)    Jeder Nutzer handelt als Unternehmer und kann sich daher nicht auf verbraucherschützende Vorschriften berufen.

§ 3  Nutzerkonten
(1)    Voraussetzung für die Nutzung der Plattform ist eine erfolgreiche Registrierung. Diese erfolgt wahlweise entweder als Anbieter oder als Netzwerker. Durch die Registrierung entsteht ein Vertragsverhältnis zwischen Alpine Upland und dem registrierten Nutzer, dessen Inhalt durch diese AGB bestimmt wird. Ein Anspruch auf Registrierung (Zulassung zur oder Nutzung der Plattform) besteht nicht.
(2)    Jeder Nutzer kann beliebig viele Konten als Anbieter einrichten, vorausgesetzt, er besitzt für sämtliche dieser Unternehmen die entsprechende Vertretungsvollmacht.
(3)    Jeder Anbieter kann zusätzlich auch ein Nutzerkonto als Netzwerker und umgekehrt jeder Netzwerker zusätzlich auch ein Nutzerkonto als Anbieter anlegen.
(4)    Die Führung von mehr als einem Nutzerkonto als Netzwerker ist nicht gestattet.

§ 4  Nutzungsverträge
(1)    Die Registrierung auf der Plattform als Anbieter oder Netzwerker stellt lediglich ein Angebot des Nutzers auf Abschluss eines Vertrages über die Nutzung der Plattform dar. Alpine Upland entscheidet nach freiem Ermessen über die Annahme des Angebots. Durch die Freischaltung einer Zugangsberechtigung (Account) erklärt Alpine Upland gegenüber dem Nutzer die Annahme des Angebots, sodass ein Vertragsverhältnis (Nutzungsvertrag) begründet wird.
(2)    Ohne vorherige Registrierung können über die Plattform keine vertraglichen Vereinbarungen mit Alpine Upland getroffen werden, außer Alpine Upland bestätigt dies ausdrücklich in Textform.
(3)    Durch die Bestätigung der Registrierung kommt ausschließlich ein Vertrag zwischen dem Nutzer und Alpine Upland zustande, Vertragsbeziehungen mit Dritten werden dadurch nicht begründet.
(4)    Im Rahmen der Registrierung sind zwingend die E-Mailadresse für das Konto, die Rolle als Anbieter bzw. Netzwerker, das Unternehmen und die in Vertretung für das Unternehmen handelnde natürliche Person mit bürgerlichem Namen anzugeben. Bevor Sie sich nicht vollständig registriert haben, können Sie die Plattform nur eingeschränkt nutzen. Insbesondere können Sie keine Angebote einstellen oder Deals abschließen.
(5)    Vereinbarungen, die zwischen Alpine Upland und registrierten Nutzern außerhalb dieses Nutzungsvertrages abgeschlossen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(6)    Eine Registrierung ist nur möglich, wenn der Nutzer zuvor sein Einverständnis mit diesen AGB erklärt hat.
(7)    Mit der Registrierung als Anbieter oder Netzwerker versichert der Nutzer, die für sein Unternehmen notwendigen Vertretungsvollmachten zu besitzen, um die im Zuge der Nutzung der Plattform einzugehenden Vertragsverhältnisse mit Alpine Upland (Nutzungsverträge) und Anbietern/Netzwerkern („Deals“) wirksam abschließen zu können. Mit jedem späteren Login versichert der Nutzer, diese Vollmachten auch weiterhin innezuhaben. Im Falle des Übergangs dieser Vertretungsvollmacht auf eine andere Person ist dies Alpine Upland unverzüglich in Textform anzuzeigen, sodass eine Übertragung des Nutzerkontos auf diese Person stattfinden kann.
(8)    Alpine Upland hat das Recht, den Zugang eines Nutzers zu sperren, wenn die Plattform rechtswidrig genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.

§ 5  Nutzungsentgelte
(1)    Die Nutzung der Plattform ist kostenlos. Lediglich die Veröffentlichung von Angeboten als Anbieter ist kostenpflichtig.
(2)    Für die Veröffentlichung von bis zu zehn Angeboten zeitgleich für einen Veröffentlichungszeitraum von bis zu 30 Tagen fallen Kosten in Form eines „Credits“ als Vergütungseinheit an. Credits kann der Anbieter über die Website zu den jeweils gültigen Preisen erwerben.
(3)    Ein Credit ist mit Veröffentlichung des ersten Angebots verbraucht. Eine Erstattung im Falle einer kürzeren Veröffentlichung als 30 Tage oder im Falle von der Veröffentlichung von weniger als zehn Angeboten ist ausgeschlossen.
(4)    Entscheidet sich der Anbieter, seinen Zugang zu löschen, obwohl er über noch nicht eingesetzte Credits verfügt, verfallen diese Credits. Die Credits können auch nicht wiederhergestellt werden, wenn sich der Nutzer zu einem späteren Zeitpunkt dazu entscheidet, ein neues Nutzerkonto zu eröffnen.
(5)    Credits verfallen spätestens nach 36 Monaten ab Kaufdatum. Es wird immer der älteste Credit eingelöst.
(6)    Zahlungen haben ohne Abzug innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung zu erfolgen. Sollte die Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt werden, werden pro Mahnung 5,00 Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zusätzlich in Rechnung gestellt. Für den Zeitraum des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz fällig. Alpine Upland behält sich zudem vor, weitere Ansprüche geltend zu machen.
(7)    Die Zahlung kann Erfolgen per Überweisung, per PayPal oder per Kreditkarte.
(a)    Bei Zahlung per Überweisung teilen wir Ihnen unsere Bankverbindung nach Abschluss der Bestellung mit.
(b)    Für die Zahlung per PayPal müssen Sie bei PayPal registriert sein. Für die Bezahlung werden Sie auf die Webseite von PayPal weitergeleitet. Sie müssen sich mit Ihren Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Unmittelbar nach der Bestellung wird die Zahlungstransaktion durchgeführt. Weitere Hinweise erhalten Sie beim Bestellvorgang.
(c)    Für die Zahlung per Kreditkarte müssen Sie nach der Bestellung ihre Kreditkartendaten angeben. Sie müssen sich als Karteninhaber legitimieren und die Zahlungsanweisung bestätigen. Unmittelbar nach der Bestellung wird die Zahlungstransaktion durchgeführt.
 
§ 6  Rechte und Pflichten der Nutzer
(1)    Der Nutzer ist im Rahmen der Registrierung verpflichtet, die abgefragten Daten wahrheitsgemäß anzugeben. Die Anmeldung unter Angabe unrichtiger oder unvollständiger Daten ist unzulässig und führt zum Ausschluss von der Plattform.
(2)    Der Nutzer ist verpflichtet, während der Dauer seiner Mitgliedschaft auf der Plattform die Angaben in seinem registrierten Nutzerkonto zu seiner Person, insbesondere seine E-Mail-Adresse, stets aktuell zu halten.
(3)    Schutz von Passwörtern
(a)    Das dem Nutzer bei der Anmeldung zur Verfügung gestellte oder durch ihn gewählte Passwort ist nur für den Nutzer bestimmt und nicht auf Dritte übertragbar. Die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe des Passworts sowie die Eröffnung von Möglichkeiten der Fremdnutzung von Passwörtern ist nicht gestattet und stellt einen Verstoß gegen diese AGB dar.
(b)    Der Nutzer ist verpflichtet, sein Passwort geheim zu halten und in regelmäßigen Abständen zu ändern, um die Gefahr vor unbefugtem Zugriff Dritter zu vermindern.
(c)    Der Nutzer trägt die volle Verantwortung für alle Handlungen, die über sein Nutzerkonto vorgenommen werden.
(d)    Erlangen Dritte von dem Passwort Kenntnis, ist der Nutzer verpflichtet, Alpine Upland hiervon unverzüglich zu unterrichten.
(4) Verschwiegenheitsverpflichtung
(a)    Der Nutzer verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über sämtliche im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform bekannt gewordenen Daten und Informationen über andere Nutzer, insbesondere deren Geschäftsgeheimnisse und/oder Innovationen.
(b)    Diese Verpflichtung schließt solche Informationen nicht mit ein, die zur Weitergabe an Dritte zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen bestimmt sind. Diese Informationen dürfen an Dritte weitergegeben werden, sofern dies für einen potenziellen Vertriebserfolg notwendig und/oder sachgerecht ist.
(5)    Der Nutzer versichert und garantiert mit der Publikation seiner Inhalte (Texte, Bilder, Videos, Namen, Logos usw.) auf der Plattform, dass er berechtigt ist, diese Inhalte zu publizieren. Er versichert insbesondere, dass seine Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine anstößigen, sittenwidrigen oder in sonst irgendeiner Form zweifelhaften Bestandteile enthalten.
(6)    Der Nutzer stellt Alpine Upland von allen etwaigen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund der verwendeten Inhalte gegenüber Alpine Upland geltend machen. Daneben stellt der Nutzer Alpine Upland von allen Ansprüchen frei,
die Dritte gegen Alpine Upland haben, soweit der Nutzer für das Entstehen der Ansprüche durch rechtswidriges oder sonstiges unzulässiges Handeln verantwortlich ist. Das gilt insbesondere für wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, kennzeichenrechtliche, geschmacksmusterrechtliche und/oder patentrechtliche Ansprüche Dritter. Der Nutzer hat Alpine Upland sämtliche für seine Verteidigung gegen derartige Ansprüche erforderlichen Kosten zu erstatten. Weitergehende Ansprüche von Alpine Upland werden durch diese Vorschrift nicht berührt, insbesondere nicht das Recht, Schadensersatz oder eine Vertragsstrafe vom Nutzer zu fordern.

§ 7  Rechte und Pflichten von Alpine Upland
(1)    Die Leistungen von Alpine Upland beschränken sich allein auf die Bereitstellung einer Internetplattform zum Austausch geschäftlicher Kontakte zwischen den Nutzern. Alpine Upland ist für die Richtigkeit der Angaben von Nutzern sowie für Verträge zwischen Nutzern sowie deren Inhalte, Umsetzung und Abwicklung nicht verantwortlich, da eine Überprüfung der Inhalte nicht erfolgt. Alpine Upland macht sich die fremden Informationen und Beiträge der Nutzer auch nicht zu Eigen, sondern distanziert sich hiervon ausdrücklich. Insbesondere stellt die Aufnahme von Angeboten keine eigene Empfehlung durch Alpine Upland dar und Alpine Upland garantiert nicht die Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Anbieter oder Netzwerker gemachten Angaben.
(2)    Die Parteien sind sich darüber einig, dass eine 100 %ige Verfügbarkeit der Plattform aufgrund mangelnder technischer Realisierbarkeit nicht gewährleistet werden kann. Insbesondere Wartungs-, Sicherheits- oder Kapazitätsbelange sowie Ereignisse, die nicht im Machtbereich von Alpine Upland stehen (wie zum Beispiel Störungen von öffentlichen Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Hard- bzw. Softwarefehler, Hackerangriffe etc.) können zu Störungen oder zu vorübergehenden Einstellungen der Dienste führen. Für den Zeitraum, in welchem die Plattform in diesem genannten Rahmen nicht für den Nutzer zur Verfügung steht, besteht kein Anspruch auf Ersatz eines eventuellen Schadens oder auf Rückerstattung von Entgelten.
(3)    Alpine Upland ist jederzeit berechtigt, technische Veränderungen der Plattform durchzuführen, soweit die Verfügbarkeit der Dienstleistungen dadurch nicht beeinträchtigt wird.
(4)    Alpine Upland ist jederzeit berechtigt, die Domain der Plattform zu ändern. Dies ist den Nutzern mindestens zwei Wochen vor der Änderung per E-Mail anzukündigen, wenn die Änderung der Domain nicht aus rechtlichen Gründen sofort erfolgen muss. In diesem Fall ist die Änderung den Nutzern unverzüglich per E-Mail mitzuteilen.
(5)    Verstoßen Inhalte gegen geltendes Recht oder werden durch die Inhalte Rechte Dritter verletzt, ist Alpine Upland ungeachtet des Rechts zur fristlosen Kündigung nach eigenem Ermessen berechtigt, die rechtswidrigen Inhalte zu löschen. Resultiert die Verletzung von Rechten Dritter allein aus dem Verhalten des Nutzers, ist Alpine Upland berechtigt, ihn zu einer sofortigen Einstellung der vertragswidrigen und/oder gesetzwidrigen Nutzung aufzufordern.
(6)    Alpine Upland ist jederzeit berechtigt, diesen Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn ein Angebot oder Deal offensichtlich nicht erfolgversprechend konzipiert oder inhaltlich unzureichend ist oder aus sonstigen Gründen nicht in das Konzept der Plattform passt. Gleiches gilt für Fälle, in denen ein Angebot oder Deal gegen geltendes Recht verstößt oder der Anbieter vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben oder Dokumente auf der Plattform hinterlegt hat. In diesem Falle ist Alpine Upland berechtigt, sämtliche auf der Plattform hinterlegten Daten und Inhalte des Anbieters zu löschen und ihn von der weiteren Nutzung der Plattform auszuschließen.

(7)    Beauftragung Dritter, Übertragung und Veräußerung auf Dritte
(a)    Alpine Upland ist berechtigt, sich zur Erfüllung der durch die Vertragsverhältnisse mit dem Nutzer ergebenden Pflichten der Hilfe Dritter zu bedienen. Alpine Upland ist verpflichtet, die von ihm beauftragten Dritten sorgfältig auszuwählen und zu überwachen. Alpine Upland ist ebenso verpflichtet, die von ihm beauftragten Dritten zur Wahrung des Datenschutzes wie auch zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
(b)    Alpine Upland ist berechtigt, die Plattform an einen Dritten zu veräußern oder deren Betrieb komplett auf einen Dritten zu übertragen. Alpine Upland hat dies allen Nutzern per E-Mail mindestens zwei Wochen vor der Übertragung anzukündigen. Einer vorherigen Ankündigung bedarf es nicht, wenn die Veräußerung oder Übertragung aus rechtlichen Gründen sofort erfolgen muss. In diesem Fall ist die Änderung den Nutzern unverzüglich per E-Mail mitzuteilen. Jedem Nutzer steht in diesem Falle ein Recht zur fristlosen Kündigung zu.

§ 8  Vertragslaufzeit und Kündigung
(1)    Der Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und Alpine Upland beginnt mit Freischaltung eines Accounts durch Alpine Upland und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
(2)    Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, kann der Nutzungsvertrag von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich gekündigt werden.
(3)    Darüber hinaus kann der Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch Alpine Upland liegt insbesondere vor, wenn der Nutzer gegen wesentliche Vertragsinhalte und insbesondere seine Pflichten nach § 6 dieser AGB verstößt, so beispielsweise wenn
•     der Nutzer mit Alpine Upland in Wettbewerb tritt.
•     der Nutzer durch die Gestaltung seines Profils, die dort gemachten Angaben oder die von ihm angebotenen Produkte gegen geltendes Recht oder gegen die guten Sitten verstößt.
•    der Nutzer das von ihm zu zahlende Entgelt nicht entrichtet.
•    über das Vermögen des Nutzers oder der Eigentümer des Nutzers oder der Beteiligten an den Nutzern ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.
•    der Ruf der Plattform durch die Präsenz des Nutzers erheblich beeinträchtigt wird, zum Beispiel, weil der Nutzer bei der Erfüllung von vermittelten Verträgen oder deren Anbahnung wiederholt unzuverlässig ist, gegen vermittelte Verträge verstößt oder die Leistungen der Plattform für fremde Zwecke missbraucht.
(4)    Anstelle einer Kündigung kann Alpine Upland vertragsbrüchige Nutzer auch verwarnen, die Nutzungsberechtigung einschränken oder deren Nutzerkonto sperren.
(5)    Von einer Kündigung des Nutzungsvertrages bleiben etwaige von dem Nutzer und Dritten über die Plattform abgeschlossene Verträge unberührt.

§    9 Haftung
(1)    Alpine Upland haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2)    Darüber hinaus haftet Alpine Upland bei einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit nur bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, also der Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf (nachfolgend „Kardinalpflicht"). Bei einer leicht fahrlässigen
Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung von Alpine Upland auf solche typischen Schäden und/oder einen solchen typischen Schadensumfang begrenzt, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
(3)    Alpine Upland haftet nicht für Schäden, die dem Nutzer durch die vermittelten Vertragsbeziehungen mit einem anderen Nutzer entstehen, da Alpine Upland nicht Partei einer solchen Vertragsbeziehung wird.
(4)    Alpine Upland haftet auch nicht für etwaige Schäden, die dem Nutzer im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform entstehen, es sei denn, der Schaden ist durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Alpine Upland verursacht worden.
(5)    Insbesondere haftet Alpine Upland nicht für etwaige Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass die Dienste aufgrund technisch bedingter Probleme oder aufgrund von Einwirkungen durch außenstehende Dritte auf die Plattform (z.B. Hacker) nicht oder nicht ordnungsgemäß funktionieren, es sei denn, der Schaden ist durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln von Alpine Upland verursacht worden.
(6)    Alpine Upland kann Nutzern die Möglichkeit einräumen, im Rahmen der Präsentation von Inhalten auf der Plattform Links zu externen, nicht von Alpine Upland betriebenen Internetseiten, einzurichten. Alpine Upland stellt klar, dass sie für die Inhalte der verlinkten Seiten nicht verantwortlich ist und keinerlei Möglichkeit zur Einwirkung auf deren Gestaltung oder Inhalt hat. Alpine Upland macht sich die Inhalte dieser Seiten nicht zu Eigen und übernimmt keine Haftung für sie. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist ausschließlich deren Betreiber verantwortlich. Eine inhaltliche Kontrolle ist Alpine Upland ohne konkrete Anhaltspunkte auf rechtswidrige Inhalte nicht zuzumuten. Der Nutzer hat Alpine Upland umgehend zu benachrichtigen, sobald er auf verlinkte Seiten, deren Inhalte bedenklich erscheinen, aufmerksam wird.
(7)    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit eines Erfüllungsgehilfen von Alpine Upland sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von Alpine Upland.
(8)    Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Alpine Upland eine Garantie für die Beschaffenheit einer Ware übernommen hat.

§ 10  Vertragsschluss zwischen Anbieter und Netzwerker
(1)    Anbieter präsentieren auf der Plattform ihre Produkte. Bei der Produktpräsentation handelt es sich um kein rechtsverbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB, sondern um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten (invitatio ad offerendum). Der Netzwerker macht ein Angebot („Lead“). Dieses Angebot kann der Anbieter annehmen oder ablehnen. Bestätigt ein Anbieter das Angebot, kommt zwischen Anbieter und Netzwerker ein Vertrag über die entgeltliche Unterstützung im Rahmen des Vertriebs des Produkts zustande.
(2)    Inhaltliche Bestimmungen
(a)    Der Netzwerker erhält vom Anbieter eine individuell vereinbarte Vergütung (Pauschale oder Prozentsatz auf den mit dem vermittelten Endkunden im ausgehandelten Zeitraum erzielten Netto-Umsatz). Die Vergütung des Netzwerkers versteht sich zuzüglich der Umsatzsteuer. Leistet ein Endkunde auf den Geschäftsabschluss hin Ratenzahlungen, wird aus jeder einzelnen Zahlung die Provision fällig.
(b)    Sofern als Vergütung im Sinne von Abs. 1 ein Prozentsatz vereinbart ist, ist Berechnungsgrundlage für den Provisionsanspruch der vom Anbieter im festgelegten Zeitraum erzielte Umsatz ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Umsatzsteuer (Netto-Umsatz).
(c )    Der Anbieter ist verpflichtet, dem Netzwerker in alle zur Ermittlung der Vergütung relevanten Unterlagen Einsicht zu gewähren, insbesondere in Verträge, Rechnungen und Zahlungsbelege.
(d)    Der Vergütungsanspruch des Netzwerkers entsteht mit jeder Zahlung eines vermittelten Kunden an den Anbieter und Eintritt der sonstigen, von den Parteien individuell festgelegten Anspruchsvoraussetzungen. Der Provisionsanspruch ist mit Ablauf des im Deal vereinbarten Zeitraumes nach Gutschrift beim Anbieter zur Zahlung gegenüber dem Netzwerker fällig. Die Vergütung ist auf das vom Netzwerker angegebene Bankkonto zu überweisen. Anbieter und Netzwerker verpflichten sich gleichermaßen, gegenseitig eventuell erforderliche Unterlagen, Nachweise und Belege zur Verfügung zu stellen, die der jeweils andere für eine ordnungsgemäße Verwaltung, Verbuchung oder Versteuerung der Vergütung benötigt.
(3)    Vertragsabwicklung
Die Abwicklung der auf der Plattform geschlossenen Verträge ist alleinige Angelegenheit der jeweiligen Nutzer. Alpine Upland trifft keine Pflicht, für die Erfüllung der zwischen den Nutzern zustande gekommenen Verträge zu sorgen.

§ 11  Provisionsanspruch Netzwerker gegenüber Alpine Upland
(1)    Wirbt ein Netzwerker für die Plattform einen neuen Anbieter, so erhält er von Alpine Upland dafür eine Provision (sog. Kundenwerbungsprogramm). Diese beträgt 15 Prozent des von Alpine Upland mit dem Anbieter erzielten Netto-Umsatzes. Die Provision versteht sich zuzüglich der Umsatzsteuer. Provisionspflichtig sind nur tatsächlich erzielte Umsätze abzüglich der Umsatzsteuer. Der Nachweis der Werbung wird dadurch erbracht, dass sich der neue Anbieter über den vom Netzwerker zugesandten Link auf der Plattform registriert.
(2)    Der Netzwerker kann auch andere Netzwerker werben. Verdient der geworbene Netzwerker eine Provision nach § 11 Absatz 1, erhält der werbende Netzwerker eine Provision in Höhe von 15 Prozent des Netto-Umsatzes mit dem geworbenen Anbieter. Die Provision versteht sich zuzüglich der Umsatzsteuer.
(3)    Alpine Upland verpflichtet sich, den Netzwerker monatlich über etwaige Neuregistrierungen geworbener Anbieter und etwaige provisionspflichtige Zahlungseingänge zu informieren und daraus folgende Provisionsansprüche gegenüber dem Netzwerker durch Gutschrift abzurechnen.
(4)    Die Provisionsansprüche werden 30 Tage nach Zahlung durch den geworbenen Anbieter fällig und ausgezahlt.
(5)    Der Netzwerker erhält keine Provision auf Umsätze, die nach dem Tod des Netzwerkers erzielt werden.

§ 12  Datenschutz
(1)    Dem Nutzer ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Erstellung des mit Alpine Upland geschlossenen Nutzungsvertrags erforderlichen persönlichen Daten von Alpine Upland auf Datenträgern gespeichert werden. Der Nutzer stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Alpine Upland selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Nutzers erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Regelung.
(2)    Dem Nutzer steht das Recht zu, eine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Alpine Upland ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Nutzers verpflichtet.
(3)    Sämtliche Daten des Nutzers werden entsprechend der jeweils geltenden Datenschutzgesetze maschinell gespeichert. Die Datenschutzerklärung ist in ihrer jeweils aktuellen Fassung Bestandteil dieser AGB und abrufbar unter https://www.trunevo.de/datenschutz

§ 13  Urheberrecht und sonstige Schutzrechte
An allen Seiten der Plattform inklusive Layout, Quelltext, Software und deren Inhalten besitzen Alpine Upland oder der jeweils angegebene Nutzer das Urheberrecht und sonstige Schutzrechte.

§ 14  Änderung der AGB
(1)    Alpine Upland behält es sich vor, diese AGB mit Zustimmung des Vertragspartners jederzeit zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von Alpine Upland für den Vertragspartner sachlich gerechtfertigt ist.
(2)    Die geänderten AGB sind dem Nutzer per E-Mail bekannt zu machen. Jeder Nutzer hat die Möglichkeit, der Änderung innerhalb einer Frist von sechs Wochen ab Zugang der Benachrichtigung zu widersprechen. Alpine Upland verpflichtet sich, den Nutzer mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs besonders hinzuweisen. Widerspricht der Nutzer den geänderten AGB nicht innerhalb der oben genannten Frist, so gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Widerspricht der Nutzer fristgemäß, so ist Alpine Upland berechtigt, den Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die geänderten oder ergänzten AGB in Kraft treten sollen.

§ 15  Schlussbestimmungen
(1)    Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB als ungültig oder undurchführbar erweisen, so wird dadurch die Gültigkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. In einem solchen Fall richtet sich der Inhalt der AGB nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2)    Im Übrigen werden die Parteien eine nichtige, unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch diejenige gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzen, die den Zweck der nichtigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung, insbesondere das, was die Parteien gewollt haben, mit der weitestgehend möglichen Annäherung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt, wenn sich bei Durchführung der AGB eine ergänzungsbedürftige Lücke ergeben sollte.
(3)    Gerichtsstand ist Regensburg, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Erfüllungsort ist ebenso Regensburg.

Terms & Conditions: FAQ
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